Was bei einer Räumung anfällt – und wohin es gehört
Eine geräumte Wohnung oder ein Haushalt ist kein einheitlicher Abfall. Die Mengen, die wir abtransportieren, teilen sich in mehrere Fraktionen auf, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz getrennt zu behandeln sind. Wir sortieren diese bereits vor Ort, nicht erst am Wertstoffhof.
- Sperrmüll: ausgediente Möbel, Matratzen, Teppiche, Polster. Was nicht mehr nutzbar ist, geht zur thermischen oder stofflichen Verwertung.
- Elektroaltgeräte: Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Kleingeräte. Diese fallen unter das Elektrogesetz (ElektroG) und dürfen nicht in den Restmüll – sie werden gesondert erfasst und an zugelassene Sammelstellen übergeben.
- Sondermüll und Schadstoffe: Farben, Lacke, Lösungsmittel, Öle, Batterien, Leuchtstoffröhren, größere Mengen Chemikalien. Diese Stoffe werden kategorisiert und über zugelassene Entsorger abgegeben.
- Bauschutt: Fliesen, Mörtel, Beton, Mauerreste aus einem Rückbau. Mineralischer Bauschutt gehört nicht in den Hausmüll-Container, sondern in eine separate Fraktion.
- Wertstoffe: Metalle, Buntmetall, Kabel, Papier, brauchbares Mobiliar und Geräte. Was wieder in den Kreislauf kann, wird verwertet oder angerechnet.
Diese Aufteilung notieren wir bereits bei der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung. So lässt sich der Aufwand realistisch einschätzen, und im Festpreis-Angebot steht, was tatsächlich anfällt.
Warum saubere Trennung mehr ist als eine Formalie
Mülltrennung bei der Entrümpelung hat drei handfeste Gründe – rechtlich, ökologisch und finanziell.
Rechtlich: Wer Abfall entsorgt, trägt Verantwortung dafür, dass er ordnungsgemäß behandelt wird. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt die getrennte Erfassung vor, das Elektrogesetz regelt Altgeräte gesondert, und für gefährliche Abfälle gelten besondere Nachweispflichten. Eine seriöse Räumung hält diese Vorgaben ein – das schützt am Ende auch Sie als Auftraggeber.
Ökologisch: Getrennt erfasste Stoffe lassen sich verwerten statt verbrennen. Metalle, Elektronik und brauchbares Mobiliar bleiben im Kreislauf, Schadstoffe gelangen nicht unkontrolliert in die Umwelt. Das ist der eigentliche Sinn der Trennung.
Finanziell: Wer alles in einen Container kippt, zahlt am Ende oft mehr, weil Mischabfall teurer in der Entsorgung ist und Wertstoffe verloren gehen. Wir rechnen brauchbare Möbel, Werkzeug, Buntmetall, Antiquitäten, E-Bikes oder Designerstücke vor Auftragserteilung im Angebot sichtbar an. Diese Entrümpelungskosten sinken dadurch nachvollziehbar – Sie sehen den Abzug schwarz auf weiß.
Sondermüll, Asbest und die Grenzfälle
Die meisten Haushalte enthalten harmlose Mengen Hausrat. Es gibt aber Fälle, in denen besondere Sorgfalt nötig ist – und an dieser Stelle trennt sich seriöse Arbeit von Billigangeboten.
- Farben und Lacke: kleine Restmengen sind unproblematisch, größere Bestände werden als Sondermüll abgegeben.
- Größere Mengen Elektronik: ab einer relevanten Menge erfassen wir Geräte gesondert und übergeben sie an zugelassene Stellen.
- Öle, Chemikalien, Batterien: werden kategorisiert und mit Beleg entsorgt – nie im normalen Container.
- Asbest-Verdacht: alte Bodenbeläge, Eternit-Platten oder ältere Dämmungen können asbesthaltig sein. Hier prüfen wir vorab und ziehen bei Bestätigung einen TRGS-519-Fachbetrieb hinzu. Asbest wird nicht nebenbei mitgenommen.
Diese Punkte sind kein Kleingedrucktes, sondern Teil einer verantwortungsvollen Räumung. Wenn ein Anbieter Schadstoffe ignoriert oder pauschal verspricht, „alles mitzunehmen“, sollten Sie skeptisch werden.
Der Entsorgungsnachweis – Beleg auf Wunsch
Am Ende einer Räumung sollte nachvollziehbar sein, wohin das Material gegangen ist. Wir dokumentieren die Übergabe ohnehin mit Fotos vorher und nachher, und über Wertsachen führen wir ein Protokoll. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich einen Beleg über die Entsorgung.
Das ist besonders dann relevant, wenn Sie gegenüber Dritten nachweisen müssen, dass ordnungsgemäß entsorgt wurde – etwa als Erbe gegenüber der Erbengemeinschaft, als Eigentümer gegenüber einer Hausverwaltung oder bei einer Entrümpelung in Lörrach und Umgebung, wenn ein Vermieter die besenreine Rückgabe belegt haben möchte.
Sagen Sie uns bei der Auftragserteilung einfach, dass Sie einen Entsorgungsnachweis wünschen. Dann legen wir die entsprechenden Belege bei der Übergabe bei. Wichtig: Ein Nachweis lässt sich nur führen, wenn die Entsorgung über zugelassene Wege läuft – ein weiterer Grund, warum illegales Abstellen für uns ausgeschlossen ist.
Kein wildes Abstellen – warum das nie eine Option ist
Wild im Wald, am Feldrand oder neben einem Container abgestelltes Räumgut ist bußgeldbewehrt und kann je nach Abfallart und Menge sogar strafbar sein – und es fällt am Ende auf den Auftraggeber zurück, wenn sich der vermeintlich günstige Anbieter zuordnen lässt. Genau deshalb sind extrem niedrige Pauschalpreise ein Warnsignal: Wer die Entsorgungsgebühren am Wertstoffhof, beim Schadstoffsammler und für Bauschutt einkalkuliert, kann nicht zum Dumpingpreis arbeiten.
Wir fahren das Material zu zugelassenen Annahmestellen und Verwertern. Das kostet Gebühren, die ehrlich im Festpreis enthalten sind – nicht versteckt und nicht durch Abkürzungen umgangen.
So ist die Entsorgung in Ihrem Festpreis enthalten
Bei uns ist die fachgerechte Entsorgung kein Aufpreis, sondern Teil des schriftlichen Festpreis-Angebots. So läuft das ab:
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung – meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Einsatzleiter Daniel sieht sich vor Ort an, welche Fraktionen anfallen, ob Schadstoffe oder Bauschutt dabei sind und was sich anrechnen lässt.
- Schriftliches Festpreis-Angebot – darin sind Transport, Personal und die fachgerechte Entsorgung aller Fraktionen enthalten. Das Angebot gilt 14 Tage, bei gleichem Umfang gibt es keine Nachberechnung. Die Wertanrechnung ist sichtbar abgezogen.
- Räumung – in der Regel ein bis drei Tage. Wir trennen bereits beim Ausräumen.
- Besenreine Übergabe mit Foto-Dokumentation – auf Wunsch inklusive Entsorgungsbeleg und Wertsachen-Protokoll.
- Rechnung – 14 Tage nach Übergabe, ohne Anzahlung (ab 5.000 € optional 50/50).
Der Mindestauftrag liegt bei 550 €, ein Einzelkeller bis 15 m² beginnt ebenfalls ab 550 €. Was die Entsorgung im Einzelnen kostet und wie sich der Preis zusammensetzt, lesen Sie ausführlich bei den Entrümpelungskosten. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 07621 9511960 (Mo–Sa 8–18 Uhr).
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Nachweis über die Entsorgung?
Ja, auf Wunsch. Wir dokumentieren die Übergabe ohnehin mit Fotos vorher und nachher und führen über Wertsachen ein Protokoll. Wenn Sie zusätzlich einen Entsorgungsbeleg möchten – etwa für die Erbengemeinschaft, Hausverwaltung oder den Vermieter – sagen Sie uns das bei der Auftragserteilung, dann legen wir ihn der Übergabe bei.
Welche Abfallarten werden bei einer Entrümpelung getrennt?
Wir trennen Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Sondermüll und Schadstoffe (Farben, Lacke, Öle, Batterien), Bauschutt sowie Wertstoffe wie Metalle und brauchbares Mobiliar. Die Trennung beginnt bereits beim Ausräumen vor Ort, nicht erst am Wertstoffhof.
Was passiert mit alten Elektrogeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine?
Elektroaltgeräte fallen unter das Elektrogesetz und dürfen nicht in den Restmüll. Wir erfassen sie gesondert und übergeben sie an zugelassene Sammelstellen. Größere Mengen Elektronik werden separat kalkuliert und ebenfalls fachgerecht abgegeben.
Wie gehen Sie mit Asbest-Verdacht um?
Alte Bodenbeläge, Eternit-Platten oder ältere Dämmungen können asbesthaltig sein. Bei Verdacht prüfen wir vorab und ziehen bei Bestätigung einen TRGS-519-Fachbetrieb hinzu. Asbest wird niemals nebenbei mitgenommen, sondern nur über den vorgeschriebenen Weg behandelt.
Ist die Entsorgung im Festpreis enthalten oder kommt sie obendrauf?
Die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Fraktionen ist Teil des schriftlichen Festpreis-Angebots, zusammen mit Transport und Personal. Bei gleichem Umfang gibt es keine Nachberechnung. Nur Sonderfälle wie größere Schadstoffmengen oder Asbest werden vorab gesondert ausgewiesen.
Warum sind sehr günstige Pauschalangebote oft ein Warnsignal?
Wer Entsorgungsgebühren für Wertstoffhof, Schadstoffsammler und Bauschutt ehrlich einkalkuliert, kann nicht zum Dumpingpreis arbeiten. Extrem niedrige Pauschalen deuten manchmal darauf hin, dass Material nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Wildes Abstellen ist bußgeldbewehrt und kann je nach Abfallart strafbar sein – und fällt am Ende auf den Auftraggeber zurück.
Wird mein Schrott oder Metall angerechnet?
Ja. Brauchbare Möbel, Werkzeug, Buntmetall, Antiquitäten, E-Bikes oder Designerstücke rechnen wir vor der Auftragserteilung im Angebot sichtbar an. So sinkt Ihr Preis nachvollziehbar – der Abzug steht schwarz auf weiß im Festpreis-Angebot.