Ratgeber · Entrümpelung & Räumung

Ablauf einer Entrümpelung: Schritt für Schritt von der Anfrage bis zur Übergabe

Eine Entrümpelung ist für viele Menschen Neuland – oft in einer ohnehin belastenden Situation. Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, erklären wir hier den kompletten Ablauf: vom ersten Anruf über die kostenlose Vor-Ort-Besichtigung und das schriftliche Festpreis-Angebot bis zur besenreinen Übergabe mit Foto-Dokumentation. So sehen Sie, an welcher Stelle was passiert, was wir von Ihnen brauchen und worum Sie sich gar nicht kümmern müssen.

Schritt 1: Erstkontakt – Anruf, Formular oder WhatsApp

Der erste Schritt ist der unkomplizierteste. Sie melden sich auf dem Weg, der Ihnen am liebsten ist:

  • Telefon: 07621 9511960, erreichbar Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr.
  • Formular: über unsere Website, rund um die Uhr.
  • WhatsApp: 0176 21818392 – ausschließlich für Chat-Nachrichten, gern auch mit ein paar Handyfotos der Räume.

Wenn Sie außerhalb der Zeiten anrufen oder das Formular nutzen, rufen wir Sie in der Regel innerhalb von vier Stunden zurück. Beim Erstkontakt klären wir nur das Wesentliche: Was soll geräumt werden (Wohnung, Haus, Keller, Gewerbe, Nachlass), wo liegt das Objekt, wie dringend ist es. Genaue Mengen oder Quadratmeter müssen Sie jetzt noch nicht kennen – das schauen wir uns bei der Besichtigung gemeinsam an.

Sie müssen für die erste Anfrage nichts vorbereiten und sich auf nichts festlegen. Es ist ein Kennenlernen, kein Vertrag.

Schritt 2: Die kostenlose Vor-Ort-Besichtigung

Der Termin vor Ort ist das Herzstück eines fairen Angebots – und er kostet Sie nichts. In der Regel kommen wir innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Ihrer Anfrage, bei dringenden Fällen (etwa kurzfristiger Übergabetermin an den Vermieter) auch noch am selben Tag. Vor Ort ist meist Einsatzleiter Daniel, der die Räumung später auch koordiniert.

Was wir uns ansehen:

  • Umfang und Art des Hausrats – wie voll die Räume tatsächlich sind. Profis schätzen in Kubikmetern, nicht in Quadratmetern.
  • Zugänglichkeit: Stockwerk, Aufzug oder Treppe, Breite von Türen und Fluren, Parkmöglichkeit für den Transporter.
  • Besondere Stoffe wie Farben, Lacke, Altöl, Elektrogeräte oder vereinzelt Asbest, die gesondert entsorgt werden müssen.
  • Brauchbares Inventar – Möbel, Geräte, Werkzeug –, das wir Ihnen als Wertanrechnung gutschreiben können.

Wie Sie sich vorbereiten: Am hilfreichsten ist, wenn Sie uns alle betroffenen Räume zeigen können – auch Keller, Dachboden, Garage oder Gartenhaus, die man leicht vergisst. Legen Sie alles beiseite, was nicht mit soll: persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke, Wertsachen. Markieren Sie Möbel oder Geräte, die Sie behalten möchten. Mehr braucht es nicht – Sie müssen vorher nichts ausräumen, sortieren oder putzen.

Schritt 3: Das schriftliche Festpreis-Angebot

Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Festpreis-Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Festpreis heißt: Was im Angebot steht, gilt. Kein Stundensatz, der vor Ort plötzlich davonläuft, und keine Nachberechnung, solange der Umfang gleich bleibt. Das Angebot ist 14 Tage gültig, sodass Sie in Ruhe entscheiden oder vergleichen können.

Im Angebot weisen wir die Wertanrechnung sichtbar aus: Wenn brauchbares Inventar dabei ist, sehen Sie genau, wie viel davon vom Preis abgezogen wird. Auch preistreibende Faktoren wie höhere Stockwerke ohne Aufzug (als grobe Orientierung rund 5 bis 8 Prozent Aufschlag pro Etage), Sondermüll oder schwer demontierbare Einbauten erscheinen transparent statt versteckt.

Zur Einordnung, was realistisch ist: Der Mindestauftrag beginnt bei 550 Euro, ein Einzelkeller bis 15 m² ebenfalls ab 550 Euro. Eine kleine 1-Zimmer-Wohnung liegt ab etwa 750 Euro, eine normale 2-Zimmer-Wohnung meist zwischen 1.400 und 1.900 Euro. Eine vollständige Nachlassräumung bewegt sich häufig im Bereich von 2.500 bis 3.500 Euro. Konkrete Zahlen für Ihren Fall und alle Faktoren dahinter finden Sie auf unserer Seite zu den Entrümpelungskosten. Verbindlich ist immer erst Ihr individuelles, schriftliches Angebot nach der Besichtigung.

Schritt 4: Die Räumung – meist in ein bis drei Tagen

Sobald Sie das Angebot annehmen, vereinbaren wir einen Termin. Die eigentliche Räumung dauert je nach Größe und Zugänglichkeit üblicherweise ein bis drei Tage. Eine Anzahlung verlangen wir nicht – Sie zahlen erst nach getaner Arbeit. Erst bei größeren Aufträgen ab 5.000 Euro ist auf Wunsch eine Aufteilung 50/50 möglich.

Sie müssen nicht anwesend sein. Viele Auftraggeber wohnen weiter weg, sind berufstätig oder möchten bei einer Nachlassräumung verständlicherweise nicht dabei sein. Eine Schlüsselübergabe genügt; wir stimmen den Ablauf vorher klar ab. Selbstverständlich können Sie aber jederzeit vor Ort sein.

Während der Räumung trennen und entsorgen wir den Hausrat fachgerecht, demontieren bei Bedarf Einbauten und arbeiten Raum für Raum. Auf Diskretion legen wir Wert: keine Firmenlogos auf Kleidung oder Fahrzeug, sodass die Nachbarschaft nicht erkennt, worum es geht. Stoßen wir auf Wertsachen oder wichtige Dokumente, halten wir diese in einem Wertsachen-Protokoll fest und geben sie an Sie zurück, statt sie zu entsorgen.

Schritt 5: Besenreine Übergabe mit Foto-Dokumentation

Am Ende übergeben wir das Objekt besenrein – geräumt, grob gereinigt und bereit für die Weitergabe an Vermieter, Käufer oder die nächste Nutzung. Was "besenrein" im Detail bedeutet, halten wir vorher gemeinsam fest, damit es keine Missverständnisse gibt.

Zur Übergabe gehört eine Foto-Dokumentation der geräumten Räume. Das ist gerade dann hilfreich, wenn Sie nicht vor Ort waren, das Objekt an einen Vermieter zurückgeben oder gegenüber Erbengemeinschaft, Hausverwaltung oder Gericht den Zustand belegen müssen. Sie sehen schwarz auf weiß, dass die vereinbarte Leistung erbracht wurde.

Schritt 6: Rechnung – ohne Anzahlung, nach der Übergabe

Die Rechnung kommt erst 14 Tage nach der Übergabe. Sie gehen also nicht in Vorleistung und tragen kein Risiko für eine Arbeit, die noch nicht erbracht ist. Bei privaten Aufträgen ist der Endpreis inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, bei gewerblichen Aufträgen zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ein Hinweis, der sich für viele Privatkunden lohnt: Über die haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG lassen sich 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten steuerlich geltend machen, bis maximal 4.000 Euro im Jahr. Wichtig sind dabei zwei Punkte – die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen (Barzahlung wird nicht anerkannt), und auf der Rechnung muss der Lohnanteil getrennt ausgewiesen sein. Reine Entsorgungs- und Materialkosten sind nicht begünstigt. Bei einer Nachlassräumung greift die Förderung meist nicht, weil kein eigener Haushalt betroffen ist; gewerbliche Räumungen laufen als Betriebsausgabe. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung – die konkrete Beurteilung Ihres Falls gehört in die Hände Ihres Steuerberaters.

Wer hinter Markgräfler Räumungen steht

Markgräfler Räumungen ist eine Geschäftsbezeichnung der WGS GmbH mit Sitz in Weil am Rhein, im Dreiländereck rund um Lörrach und das Markgräflerland. Wir räumen Wohnungen, Häuser, Keller, Gewerbeobjekte und Nachlässe in der Region Hochrhein, Lörrach, Weil am Rhein und bis nach Freiburg – innerhalb Deutschlands.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihren Fall eine reine Entrümpelung oder eine komplette Haushaltsauflösung das Richtige ist: Rufen Sie einfach an. Wir besprechen den Umfang am Telefon und vereinbaren bei Bedarf die kostenlose Besichtigung – 07621 9511960, Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr.

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich nach meiner Anfrage eine Rückmeldung?

In der Regel rufen wir innerhalb von vier Stunden zurück. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr unter 07621 9511960. Über das Formular oder WhatsApp (0176 21818392, nur Chat) können Sie uns jederzeit erreichen.

Ist die Vor-Ort-Besichtigung wirklich kostenlos?

Ja. Die Besichtigung kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Sie ist die Grundlage für ein faires, schriftliches Festpreis-Angebot. In der Regel kommen wir innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Ihrer Anfrage, bei dringenden Fällen auch am selben Tag.

Wie lange ist das Angebot gültig und kann sich der Preis später noch ändern?

Das schriftliche Festpreis-Angebot ist 14 Tage gültig. Was darin steht, gilt – ohne Nachberechnung, solange der Umfang gleich bleibt. Mehrkosten gibt es nur, wenn der Auftragsumfang nachweislich erweitert wird, etwa durch einen zusätzlichen Raum, und Sie das vorher freigegeben haben.

Muss ich bei der Räumung anwesend sein?

Nein. Eine Schlüsselübergabe und eine vorher abgestimmte Absprache genügen. Viele Auftraggeber sind nicht vor Ort, weil sie weiter weg wohnen oder berufstätig sind. Die Foto-Dokumentation belegt Ihnen anschließend den geräumten Zustand. Wenn Sie dabei sein möchten, ist das natürlich jederzeit möglich.

Muss ich vor der Räumung etwas vorbereiten oder ausräumen?

Sie müssen weder ausräumen noch sortieren oder putzen. Hilfreich ist nur, Dinge beiseitezulegen, die nicht mit sollen – persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke, Wertsachen – und uns bei der Besichtigung alle Räume zu zeigen, auch Keller, Dachboden und Garage.

Wann und wie muss ich bezahlen?

Eine Anzahlung verlangen wir nicht. Die Rechnung kommt erst 14 Tage nach der besenreinen Übergabe. Nur bei größeren Aufträgen ab 5.000 Euro ist auf Wunsch eine Aufteilung 50/50 möglich. Privatkunden erhalten den Endpreis inklusive Umsatzsteuer, gewerbliche Aufträge zuzüglich Mehrwertsteuer.

Was bedeutet besenreine Übergabe genau?

Besenrein heißt: vollständig geräumt und grob gereinigt, bereit für die Weitergabe an Vermieter, Käufer oder eine neue Nutzung. Was genau dazugehört, halten wir vorab gemeinsam fest. Zur Übergabe gehört eine Foto-Dokumentation, mit der Sie den Zustand gegenüber Vermieter, Hausverwaltung oder Erbengemeinschaft belegen können.

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