Ratgeber · Entrümpelung & Räumung

Räumung für Vermieter und Hausverwaltungen im Markgräflerland

Wenn eine Wohnung nach dem Auszug nicht leer ist, zählt jeder Tag bis zur Wiedervermietung. Wir räumen Mietobjekte nach Auszug, nach Mietnomaden oder nach gerichtlicher Zwangsräumung besenrein – mit schriftlichem Festpreis, Foto-Dokumentation und Abrechnung direkt an die Hausverwaltung oder den Eigentümer. Sie müssen dafür nicht vor Ort sein.

Drei typische Szenarien aus dem Verwalter-Alltag

Vermieter und Hausverwaltungen rufen uns meist in einer von drei Situationen an. Jede hat ihre eigene Logik, das Ziel ist aber immer dasselbe: ein leeres, besenreines Objekt, das wieder vermietet werden kann.

  • Reste nach regulärem Auszug. Der Mieter ist raus, aber Sperrmüll, alte Möbel, ein vollgestellter Keller oder die komplette Einbauküche bleiben zurück. Oft fällt das erst bei der Wohnungsübergabe auf – und der Folgemieter steht schon fest.
  • Mietnomaden. Die Wohnung wurde überstürzt verlassen oder über Monate vermüllt. Hier geht es nicht nur ums Wegräumen, sondern um eine vollständige Räumung bis auf die feste Ausstattung, damit Maler und Handwerker ansetzen können.
  • Nach gerichtlicher Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher hat den Besitz übergeben, das Inventar steht aber noch in der Wohnung oder ist eingelagert. Wir übernehmen die anschließende Räumung und Entsorgung, sobald die Verwertungs- bzw. Aufbewahrungsfristen geklärt sind.

In allen Fällen arbeiten wir mit einem festen Ansprechpartner: Einsatzleiter Daniel ist vor Ort, koordiniert den Einsatz und ist Ihre direkte Leitung für Rückfragen.

Abstimmung mit Verwaltung und Eigentümer – auch ohne Ihre Anwesenheit

Für eine Verwaltung ist der größte Vorteil, dass der Termin nicht den eigenen Kalender blockiert. Der Ablauf ist auf Fernabwicklung ausgelegt:

  1. Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung. Wir schauen uns das Objekt an – in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Ihrer Anfrage, bei dringenden Mietvertragsenden auch am selben Tag. Sie können dabei sein, müssen es aber nicht.
  2. Schlüsselübergabe. Üblich ist, dass wir den Schlüssel über die Hausverwaltung, einen Hausmeister, eine Schlüsselbox oder einen Nachbarn erhalten. Datum und Übergabeform halten wir vorher schriftlich fest.
  3. Schriftliches Festpreis-Angebot. Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis, 14 Tage gültig, ohne Nachberechnung bei gleichem Umfang. So können Sie intern kalkulieren oder den Betrag mit dem Eigentümer abstimmen, bevor Sie freigeben.
  4. Durchführung und Rückgabe. Nach Abschluss melden wir Vollzug, übergeben den Schlüssel wie vereinbart zurück und schicken die Foto-Dokumentation.

Diskretion gehört zum Standard: keine Firmenlogos auf Kleidung oder Fahrzeug. Das ist gerade in bewohnten Mehrfamilienhäusern und bei sensiblen Mietnomaden-Fällen für viele Verwaltungen wichtig.

Foto-Dokumentation als Nachweis für die Akte

Bei Vermieter-Aufträgen ist der Zustandsnachweis oft genauso wichtig wie die Räumung selbst. Deshalb dokumentieren wir den Vorgang fotografisch – Zustand bei Übernahme und Zustand nach der besenreinen Übergabe. Das hat für Sie mehrere praktische Funktionen:

  • Beleg gegenüber dem Eigentümer, dass das Objekt geräumt und besenrein übergeben wurde.
  • Dokumentation des Vorzustands, etwa bei Mietnomaden-Schäden, für Ihre eigene Bewertung der Lage.
  • Saubere Grundlage für die nächste Vermietung oder die Beauftragung von Folgegewerken.

Werden bei der Räumung Wertgegenstände, persönliche Unterlagen oder Bargeld gefunden, halten wir das in einem Wertsachen-Protokoll fest und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Eine rechtliche Bewertung, was mit zurückgelassenem Eigentum nach einer Zwangsräumung geschehen darf, treffen wir nicht – das gehört zum Räumungstitel und ist Sache von Gerichtsvollzieher und Anwalt.

Besenrein für die schnelle Wiedervermietung

Eine leere Wohnung bringt keine Miete. Unser Anspruch ist deshalb nicht nur "ausgeräumt", sondern besenrein übergeben – Böden gefegt, Flächen frei, alles raus. Damit kann direkt der nächste Schritt folgen: Streichen, kleine Reparaturen, Übergabe an den Folgemieter.

Die Dauer richtet sich nach Umfang und Etage. Eine normale Mietwohnung räumen wir meist in einem bis drei Tagen. Liegt das Objekt im 3. OG ohne Aufzug, kommt ein Stockwerkaufschlag von etwa 5 bis 8 Prozent pro Etage hinzu – das steht transparent im Festpreis und ist kein Posten, der hinterher auftaucht. Wer mehrere Wohnungen im selben Haus oder über ein Verwaltungsportfolio verteilt hat, kann Termine bündeln; das besprechen wir im Vorgespräch.

Für reine Wohnobjekte folgt der Einsatz dem Ablauf, den wir bei der Wohnungsauflösung in Lörrach beschreiben. Geht es um Ladenflächen, Büros, Werkstätten oder ein gemischtes Objekt, greift die Gewerberäumung mit eigenen Richtwerten.

Was eine Vermieter-Räumung kostet – und wie die Wertanrechnung sie senkt

Wir arbeiten ausschließlich mit schriftlichem Festpreis nach Besichtigung, nicht mit Stundensätzen ins Blaue. Zur Orientierung einige Richtwerte:

  • Einzelkeller bis 15 m²: ab 550 € (zugleich unser Mindestauftrag).
  • 1-Zimmer-Wohnung, leicht befüllt: ab ca. 750 €.
  • 2-Zimmer-Wohnung, normaler Hausrat: rund 1.400–1.900 €.
  • 3-Zimmer-Wohnung, 3. OG, vollgestellt: etwa 2.300–2.800 €.
  • 4-Zimmer-Wohnung mit Keller (ca. 105 m²): rund 3.100 €.

Als grobe Faustregel liegt der Quadratmeterpreis bei leichter Befüllung um 18 €, bei normalem Hausrat um 32 € und bei vollgestellten oder vermüllten Objekten um 47 €. Der Festpreis hängt immer vom tatsächlichen Umfang ab, den wir vor Ort sehen.

Senken lässt sich der Preis durch sichtbare Wertanrechnung: Verwertbares wie gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte oder Metall wird bewertet und als eigene Position vom Festpreis abgezogen – das ist auf dem Angebot nachvollziehbar ausgewiesen, kein vager Pauschalrabatt.

Abrechnung: Rechnung an die Verwaltung, auf Wunsch mit Mehrwertsteuer

Die Abrechnung richten wir nach Ihrem Bedarf ein. Die Rechnung geht an den Auftraggeber – also an die Hausverwaltung oder den Eigentümer, je nachdem, wer beauftragt. Auf Wunsch stellen wir mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus, was für gewerbliche Auftraggeber und Verwaltungen die Regel ist; bei gewerblicher Beauftragung ist die Räumung in der Regel als Betriebsausgabe abziehbar.

Wir verlangen keine Anzahlung. Die Rechnung wird 14 Tage nach der besenreinen Übergabe fällig. Bei größeren Aufträgen ab 5.000 € ist optional eine 50/50-Teilung möglich. Wie steuerlich abgesetzt oder umgelegt wird, hängt vom Einzelfall ab – das ist keine Steuerberatung; bitte klären Sie Details mit Ihrem Steuerberater. Für privat vermietende Eigentümer kann je nach Konstellation ein Lohnkostenanteil relevant sein; auch das gehört in die steuerliche Beratung und nicht in ein Räumungsangebot.

So starten Sie als Vermieter oder Verwaltung

Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht mit Adresse, Stockwerk und grobem Umfang reicht für den Einstieg. Wir melden uns innerhalb von vier Stunden mit einem Rückruf zurück und stimmen den Besichtigungstermin ab.

Markgräfler Räumungen ist eine Geschäftsbezeichnung der WGS GmbH mit Sitz in Weil am Rhein. Wir arbeiten im Markgräflerland, am Hochrhein, im Raum Lörrach, Weil am Rhein und Freiburg – ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Häufige Fragen

Muss ich als Verwalter oder Eigentümer beim Räumungstermin anwesend sein?

Nein. Die meisten Vermieter-Aufträge wickeln wir ohne Ihre Anwesenheit ab. Die Schlüsselübergabe läuft über Hausmeister, Schlüsselbox, Nachbarn oder die Verwaltung; Form und Termin halten wir vorher schriftlich fest. Nach Abschluss melden wir Vollzug, geben den Schlüssel wie vereinbart zurück und senden die Foto-Dokumentation.

Räumen Sie auch nach einer gerichtlichen Zwangsräumung?

Ja. Wir übernehmen die Räumung und Entsorgung des zurückgebliebenen Inventars, sobald der Besitz übergeben ist und die Verwertungs- bzw. Aufbewahrungsfristen für das Mietergut geklärt sind. Die rechtliche Seite des Räumungstitels und der Umgang mit eingelagertem Eigentum gehören zu Gerichtsvollzieher und Anwalt – das beraten wir nicht, wir setzen die anschließende Räumung um.

Wie schnell kann eine vermietete Wohnung wieder bezugsfertig sein?

Die Besichtigung erfolgt meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden, bei dringenden Mietvertragsenden auch am selben Tag. Die eigentliche Räumung einer normalen Wohnung dauert ein bis drei Tage. Danach ist das Objekt besenrein und kann direkt an Maler, Handwerker oder den Folgemieter übergeben werden.

Bekomme ich einen Nachweis über den Zustand der Wohnung?

Ja. Zu jedem Auftrag gehört eine Foto-Dokumentation – Zustand bei Übernahme und nach der besenreinen Übergabe. Werden Wertgegenstände, Unterlagen oder Bargeld gefunden, halten wir das in einem Wertsachen-Protokoll fest und stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab.

An wen geht die Rechnung, und ist Mehrwertsteuer ausgewiesen?

Die Rechnung geht an den Auftraggeber – Hausverwaltung oder Eigentümer. Auf Wunsch stellen wir mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus, was bei gewerblichen Auftraggebern die Regel ist. Wir verlangen keine Anzahlung; fällig ist die Rechnung 14 Tage nach der besenreinen Übergabe.

Was kostet die Räumung einer durchschnittlichen Mietwohnung?

Eine 2-Zimmer-Wohnung mit normalem Hausrat liegt typischerweise zwischen 1.400 und 1.900 €, eine vollgestellte 3-Zimmer-Wohnung im 3. OG bei etwa 2.300 bis 2.800 €. Der Mindestauftrag liegt bei 550 €. Verbindlich ist immer der schriftliche Festpreis nach der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung; verwertbare Gegenstände werden als sichtbare Wertanrechnung abgezogen.

Ist illegal zurückgelassener Müll in der Wohnung ein Problem für mich?

Das Ausräumen selbst übernehmen wir vollständig und entsorgen fachgerecht. Wer für zurückgelassenes Mietergut haftet und wie es zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall und vom Mietverhältnis ab – das ist eine rechtliche Frage für Ihren Anwalt oder die Verwaltung. Unsere Foto-Dokumentation hilft Ihnen, den Vorzustand zu belegen.

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Festpreis für Ihre Räumung?

Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung, schriftlicher Festpreis, keine Anzahlung. Rückruf in 4 Stunden während der Geschäftszeiten.