Gewerbe & Privat · Markgräflerland · Hochrhein

Rückbau & Entkernung – Fläche zurück in den Rohbau, termingerecht zur Abnahme.

Mietvertrag endet und die Fläche muss in den Rohbauzustand zurück? Wir bauen Ladenlokale, Praxen und Büros bis zur Abnahme mit dem Vermieter zurück – auf Gewerbeflächen auch außerhalb der Öffnungszeiten, soweit Lärmschutz und Hausordnung das zulassen. Für Hausverwaltungen, Bauträger und private Sanierer schaffen wir leere Räume, bevor die Handwerker kommen – mit getrennter Entsorgung nach Gewerbeabfallverordnung und Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Termine: ganzjährig, auf Gewerbeflächen auch außerhalb der Öffnungszeiten Baujahr vor 1993: Materialprobe vorab klären, Sanierung durch zugelassenen Fachbetrieb Abrechnung: nach Aufwand, Obergrenze schriftlich

Ladenrückbau, Praxis- und Büroauflösung bis zur Rohbau-Rückgabe

Gewerbemietverträge enden selten mit „Schlüssel abgeben“. In den meisten Verträgen steht eine Rückbauverpflichtung: Die Fläche geht so zurück, wie sie übernommen wurde – häufig im Rohbauzustand. Was der Mieter über die Jahre eingebaut hat, muss raus: Ladenbau, Theken, Trockenbauwände, abgehängte Decken, Bodenbeläge, Werbeanlagen, Praxiseinbauten. Und zwar bis zu einem Stichtag, an dem Vermieter oder Center-Management abnehmen und von dem die Kaution abhängt.

Genau dafür ist diese Leistung gebaut. Wir bauen Ladenlokale, Praxen und Büros zwischen Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und dem Markgräflerland zurück – bei größeren Projekten auch bis Freiburg und ins Basler Grenzgebiet auf deutscher Seite – und planen den Einsatz rückwärts vom Abnahmetermin.

  • Ladenrückbau bei Mietende: Ladenbau und Regalsysteme, Kassentresen, Umkleiden, Trockenbau- und Glastrennwände, abgehängte Decken samt Einbauleuchten nach Stilllegung durch den Elektrofachbetrieb, Bodenbeläge inklusive Kleberresten, Schaufensterfolien, Außenwerbung und Lichtwerbeanlagen – Letztere ebenfalls erst nach Stilllegung durch den Elektrofachbetrieb und soweit vereinbart. In Einkaufszentren und Ladenzeilen arbeiten wir nach Abstimmung mit dem Center-Management außerhalb der Öffnungszeiten – abends, nachts oder am Wochenende, soweit Lärmschutz und Hausordnung des Hauses das zulassen – mit so wenig Störung für Nachbarflächen und Kunden wie möglich.
  • Praxisrückbau: Behandlungszimmer, Empfangstresen, Wartezimmereinbauten, Praxisküche, Sanitäranlagen nach Stilllegung durch den Fachbetrieb, Böden und Wandverkleidungen. Vertrauliche Akten trennen wir vorher physisch ab – so, wie es bei der Gewerberäumung beschrieben ist.
  • Bürorückbau: Trockenbau-Büros in ehemals offenen Flächen, Teeküchen, Doppelböden und Kabelkanäle nach Freigabe durch den Elektrofachbetrieb, Teppichböden, Akustikdecken, Beschilderung.
  • Gastronomie und Werkstatt: Küchenzeilen, Theken, Fliesen, Wandverkleidungen und Einbauten. Fest verbaute Maschinen, Abscheider und Lüftungsanlagen bleiben Sache des jeweiligen Fachbetriebs.

Für Center-Management, Ladenketten und Filialbetriebe mit mehreren Standorten stimmen wir Zeitfenster, Lärmzeiten, Anlieferzonen und Aufzugsnutzung vorab mit der Hausverwaltung ab. Sie bekommen einen festen Einsatzleiter als Ansprechpartner, eine Foto-Dokumentation vor und nach dem Rückbau und die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auf die WGS GmbH – keine Vorab-Überweisung, Zahlungsziel 14 bis 30 Tage nach Übergabe; bei Projekten ab 5.000 € optional 50/50 nach Aufnahme und Übergabe.

Mitarbeiter demontiert einen Rollladenschrank bei einer Büroräumung – Einbauten werden vor Ort in Einzelteile zerlegt
Aufnahme aus einer Büroräumung: Einbauten werden vor Ort zerlegt, bevor sie aus dem Gebäude gehen.

Was „besenrein im Rohbau“ bedeutet

Der Begriff steht in vielen Verträgen, wird aber selten definiert. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen wir darunter den Zustand, in dem die Fläche üblicherweise vom Vermieter übergeben wurde:

  • Wände: alle nichttragenden Einbauwände (Trockenbau, Glas, Systemwände) entfernt; tragende Wände, Stützen und Brandwände bleiben unberührt. Wandflächen ohne Verkleidungen, Dübel und Halterungen.
  • Böden: Beläge und Kleberreste entfernt, Estrich oder Rohdecke frei; Doppelböden nur dann raus, wenn sie vom Mieter stammen.
  • Decken: abgehängte Decken samt Unterkonstruktion demontiert, Rohdecke sichtbar.
  • Technik: mieterseitige Installationen – Leuchten, Kabeltrassen, Sanitärobjekte – nach Stilllegung durch den jeweiligen Fachbetrieb ausgebaut. Bei Klimageräten entnimmt zuerst ein zertifizierter Kältefachbetrieb (Sachkunde nach ChemKlimaschutzV) das Kältemittel, die elektrische Stilllegung übernimmt der Elektrofachbetrieb; wir übernehmen danach nur den mechanischen Ausbau. Die vermieterseitige Grundinstallation bleibt.
  • Fassade und Außenbereich: Werbeanlagen, Folien und Markisen demontiert, soweit vereinbart – Lichtwerbung erst nach Stilllegung durch den Elektrofachbetrieb. Das Verschließen von Bohrlöchern und Malerarbeiten vermitteln wir auf Wunsch.
  • Bleibt: tragende Substanz, Brandschutzeinrichtungen, Türen des Vermieters, vermieterseitige Grundinstallation.
  • Besenrein: Fläche gefegt, frei von Schutt und losem Material, bereit für die Abnahme.

Was tatsächlich geschuldet ist, steht im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll vom Einzug. Bringen Sie beides zur Besichtigung mit – wir gleichen die Liste Punkt für Punkt mit dem Bestand ab und halten den vereinbarten Zielzustand in der Kostenschätzung fest. Wir empfehlen zusätzlich eine gemeinsame Begehung mit Vermieter oder Center-Management vor dem Rückbau und eine schriftliche Rückbauliste. So gibt es bei der Abnahme keine Diskussion darüber, was mit „Rohbau“ gemeint war.

Räumung und Rückbau in einem Einsatz

Wer eine Fläche zurückgibt, braucht meist beides: erst raus mit Inventar, Akten und Lagerbestand, dann Rückbau bis zum vereinbarten Zustand. Wir planen beides als einen Einsatz – dieselben Helfer, derselbe Container, ein Einsatzleiter, ein Zeitfenster, eine Rechnung. Das spart die zweite Anfahrt, die Abstimmung zwischen zwei Firmen und meist mehrere Tage bis zur Abnahme.

Küche, Bad, Böden, Trockenbau, Gartenhaus: Entkernung für Sanierer, Vermieter und Bauträger

Der typische Anruf klingt so: Das Haus in Lörrach oder Kandern ist seit drei Wochen übergeben, der Sanitärbetrieb kann im Oktober, der Elektriker will leere Wände sehen – und die alte Küche, das Bad von 1985 und drei Schichten Bodenbelag stehen noch drin. Dieselbe Abrechnung nach Aufwand wie beim Ladenrückbau – nur der Auftraggeber ist ein anderer. Werkzeug und Geräte bringen wir mit oder mieten sie für den Einsatz. Wir entkernen für private Sanierer, Eigentümer, Hausverwaltungen und Bauträger im Markgräflerland und am Hochrhein:

  • Küche rückbauen: Einbauküche komplett ausbauen, Fliesenspiegel abschlagen, Sockelleisten und Deckenverkleidung entfernen. Wasser, Strom und gegebenenfalls Gas werden vorher vom Fachbetrieb stillgelegt. Brauchbare Geräte und Küchenzeilen werden angerechnet.
  • Bad abschlagen: Sanitärobjekte nach Stilllegung ausbauen, Wand- und Bodenfliesen samt Kleber abschlagen, Vorwandinstallationen aus Trockenbau entfernen, Bauschutt getrennt in den Container. Bei Bädern mit Baujahr oder Umbau vor November 1993 klären wir vorher mit Ihnen, ob Kleber und Spachtelmassen auf Asbest beprobt werden müssen; die Probe nimmt ein zugelassener Fachbetrieb nach TRGS 519.
  • Böden und Tapeten entfernen: Teppich, Laminat, PVC und Parkett aufnehmen, Kleberreste abtragen, Tapeten und Dämmtapeten abziehen, Sockelleisten raus. Bei alten schwarzen Parkettklebern klären wir vorher mit Ihnen, ob eine Probe auf PAK nötig ist.
  • Trockenbauwand entfernen: nichttragende Gipskarton- und Ständerwände, abgehängte Decken, Verkofferungen – nur nach Klärung, dass es sich nicht um tragende Bauteile handelt.
  • Gartenhaus abreißen, Carport rückbauen, Terrasse aufnehmen: Holz- und Metallkonstruktionen demontieren, Terrassenplatten und Unterbau aufnehmen. Stammt die Dacheindeckung aus der Zeit vor 1993, klären wir vorab mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist (Probe und Abbau von Faserzementplatten ausschließlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach TRGS 519). Bodenplatten und Fundamente bleiben in der Regel stehen oder werden gesondert vereinbart. Ob der Abbruch anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, hängt von Größe und Lage ab – das klären wir vor dem Termin mit Ihnen.
  • Haus entkernen oder Wohnung entkernen: alles oben Genannte in einem Zug, Raum für Raum, bis auf die tragende Substanz – als Vorbereitung für Sanierung, Grundrissänderung oder Verkauf.

Steht noch Hausrat im Haus – bei Erbschaften fast immer –, räumen wir zuerst wie bei einer Haushaltsauflösung oder Nachlassräumung, mit sichtbarer Wertanrechnung, und entkernen anschließend: eine Kostenschätzung mit zwei Positionen, ein Einsatz. Bei landwirtschaftlichen Objekten gilt dasselbe für Hof, Scheune und Winzerhaus.

Für Hausverwaltungen ist das der Schritt nach der Räumung nach Mieterwechsel: Wenn ohnehin ein Container vor dem Haus steht, nehmen wir Küche, Bad oder alte Böden im selben Einsatz mit heraus. Was Verwaltungen, Bauträger und Architekten dabei erwarten können:

  • Terminbündelung über Ihr Portfolio – mehrere Wohnungen im selben Haus in ein Zeitfenster, ein Containerstandort, eine Rechnung pro Objekt oder gesammelt
  • Abnahme mit Ihren Handwerkern – Übergabe auf den Termin gelegt, an dem Sanitär, Fliesenleger oder Maler übernehmen
  • Ohne Ihre Anwesenheit: Schlüssel über Hausmeister oder Schlüsselbox, Foto-Dokumentation, Vollzugsmeldung per E-Mail
  • Rechnung auf Verwaltung oder Eigentümer – keine Vorab-Überweisung, Zahlung nach Übergabe (ab 5.000 € optional 50/50)
  • Für Bauträger und Architekten: Wir arbeiten nach Ihrer Rückbauliste oder Ihrem Leistungsverzeichnis und melden Abweichungen vor Ort, bevor sie zur Nachtragsdiskussion werden

Handwerker warten auf leere Räume?

Adresse, Baujahr, ein paar Fotos – mehr brauchen wir nicht für den ersten Schritt. Ob nach Hauskauf, Erbe oder Mieterwechsel: Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung, klären mit Ihnen, ob wegen des Baujahrs eine Materialprobe nötig ist, und nennen Ihnen schriftlich eine Obergrenze. Rückruf in 4 Stunden, Mo–Sa 8–18 Uhr.

Ablauf in sechs Schritten

Rückbau ist planbar, wenn die Reihenfolge stimmt. So läuft ein Auftrag bei uns – vom Ladenlokal bis zum Gartenhaus:

  1. Besichtigung und Zielzustand. Kostenlos, meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Wir gehen die Fläche mit Ihnen ab, gleichen Mietvertrag, Rückbauliste oder Sanierungsplan mit dem Bestand ab und halten fest, was raus soll und was bleibt.
  2. Baujahr vor 1993: Materialprobe klären. Bei Baujahr oder Umbau vor November 1993 klären wir vor Arbeitsbeginn mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist; bis dahin wird nichts angefasst. Probe und gegebenenfalls Sanierung übernimmt ein zugelassener Fachbetrieb nach TRGS 519, den Sie direkt oder über uns beauftragen – auf Wunsch koordinieren wir den Termin. Erst danach bauen wir zurück.
  3. Schriftliche Kostenschätzung mit garantierter Obergrenze. Sobald geklärt ist, ob eine Probe nötig ist, und ein eventueller Befund vorliegt, erhalten Sie die Kostenschätzung, 14 Tage gültig. Stilllegung durch Fachbetriebe, Laboranalyse, eine eventuelle Sanierung und behördliche Gebühren stehen darin als eigene Positionen, damit am Einsatztag nichts Neues auftaucht.
  4. Stilllegung der Gebäudetechnik durch Fachbetriebe. Strom (Elektrofachbetrieb), Wasser und Heizung (Installateur), Gas (konzessionierter Installateur) werden abgeklemmt, gesichert und dokumentiert. Auf Wunsch koordinieren wir die Termine und holen die Fachbetriebe dazu.
  5. Rückbau. Unser Einsatzleiter startet mit den Helfern – tagsüber, auf Gewerbeflächen nach Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten. Demontage vor Abbruch, Schutz für Treppenhaus und Aufzug, Staubschutzwände zu Nachbarflächen, laufende Abfuhr.
  6. Trennung, Entsorgung und Abnahme. Mineralischer Bauschutt, Holz, Metall, Gips, Baumischabfall, Dämmstoffe und Sondermüll werden getrennt erfasst und über zugelassene Entsorger abgefahren, Entsorgungsnachweis auf Wunsch. Fläche besenrein, Foto-Dokumentation vorher und nachher, auf Wunsch gemeinsamer Termin mit Vermieter, Center-Management oder Bauleitung. Rechnung nach tatsächlichem Aufwand, nie über der Obergrenze.

Wie sich dieser Ablauf mit einer vorgeschalteten Räumung verbindet, beschreibt der Ablauf der Gewerberäumung.

Asbest, alte Mineralwolle, Parkettkleber: erst klären, dann zurückbauen

Ein Rückbau ist kein Ausräumen. Sobald Fliesen abgeschlagen, Böden aufgenommen oder Platten entfernt werden, kann Material freigesetzt werden, das in Gebäuden bestimmter Baujahre regelmäßig verbaut wurde. Wir sanieren solche Schadstoffe nicht selbst und nehmen auch keine Proben. Bei Baujahr vor 1993 klären wir vor Arbeitsbeginn mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist; Probe und Sanierung übernimmt ein zugelassener Fachbetrieb nach TRGS 519, den Sie direkt oder über uns beauftragen. Erst danach bauen wir zurück.

  • Asbest (Verbot in Deutschland seit 31. Oktober 1993): Bei Gebäuden und Einbauten aus der Zeit davor klären wir vor Arbeitsbeginn mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist. Typische Fundorte sind Floor-Flex-Bodenplatten und ihr Kleber, Fliesenkleber und Spachtelmassen, Faserzement-Wellplatten (umgangssprachlich oft „Eternit“ genannt) aus der Zeit vor 1993 auf Gartenhäusern, Carports und Fassaden, Nachtspeicheröfen sowie Dichtschnüre an Öfen und Rohren.
  • Alte Mineralwolle (KMF): Dämmungen, die vor 1996 – teils bis 2000 – eingebaut wurden, gelten als „alte Mineralwolle“: Ihre Fasern sind biobeständig und als krebsverdächtig eingestuft (TRGS 521). Ausbau nur durch einen Fachbetrieb nach TRGS 521 mit getrennter, verpackter Entsorgung.
  • Teerhaltige Parkettkleber (PAK): schwarze, spröde Kleberschichten unter altem Stabparkett. Abtrag und Entsorgung nur durch einen Fachbetrieb.

Das Vorgehen ist immer gleich: Solange nicht geklärt ist, ob eine Materialprobe nötig ist, wird nichts angefasst. Die Probe nimmt ein zugelassener Fachbetrieb, den Sie direkt oder über uns beauftragen; auf Wunsch koordinieren wir den Termin. Das Laborergebnis liegt meist in zwei bis fünf Werktagen vor. Bei Befund saniert ausschließlich ein zugelassener Fachbetrieb nach TRGS 519 (Asbest: abgeschottet, mit Freimessung) beziehungsweise nach TRGS 521 für alte Mineralwolle und den Regeln für PAK-haltige Kleber – jeweils mit eigenem Entsorgungsnachweis des Fachbetriebs. Erst danach beginnt unser Rückbau. Diese Leistung kalkuliert der Fachbetrieb; in unserer Kostenschätzung erscheint sie als eigene, fremde Position, damit Sie beide Beträge nebeneinander sehen. Wer Ihnen anbietet, „das einfach mitzunehmen“, geht ein Risiko ein, das am Ende Sie als Auftraggeber tragen.

Baujahr vor November 1993? Dann klären wir das vor dem ersten Hammerschlag.

Asbest ist in Deutschland seit dem 31. Oktober 1993 verboten, alte Mineralwolle wurde bis Ende der 1990er verbaut. Bei Objekten aus dieser Zeit klären wir vor Arbeitsbeginn mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist. Probe und Sanierung übernimmt ein zugelassener Fachbetrieb nach TRGS 519, den Sie direkt oder über uns beauftragen – die Laboranalyse dauert meist zwei bis fünf Werktage. Erst danach bauen wir zurück. Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, die Frage vorab zu klären.

Was wir nicht anfassen: Statik, Gebäudetechnik, Schadstoffsanierung

Ein Rückbau bleibt nur dann kalkulierbar, wenn die Grenzen klar sind. Diese Dinge machen wir nicht selbst oder nur nach ausdrücklicher Absprache:

  • Statik. Tragende Wände, Decken, Stützen, Unterzüge und Brandwände werden nicht angefasst – keine Durchbrüche, keine Teilabbrüche. Wände bauen wir nur zurück, wenn geklärt ist, dass sie nichttragend sind (Trockenbau, leichte Trennwände). Im Zweifel entscheiden Bauzeichnung oder Statiker, nicht der Eindruck vor Ort.
  • Estrich, Fundamente, Bodenplatten. Ausbau nur nach ausdrücklicher Absprache und ohne Eingriff in die Statik – sonst vermitteln wir an ein Abbruchunternehmen.
  • Gebäudetechnik. Wir greifen nicht in Strom-, Wasser-, Gas-, Heizungs-, Kälte- oder Lüftungsinstallationen ein. Vor dem Rückbau klemmt ein Elektrofachbetrieb die Leitungen ab, ein Installateur legt Wasser und Heizung still, Gas ausschließlich ein konzessionierter Installateur; bei Klimageräten entnimmt ein zertifizierter Kältefachbetrieb das Kältemittel und der Elektrofachbetrieb legt den Stromanschluss still. Sanitärobjekte, Leuchten oder Klimageräte bauen wir erst mechanisch aus, wenn die Stilllegung bestätigt ist.
  • Schadstoffsanierung. Asbest, alte Mineralwolle, PAK-Kleber und andere Gefahrstoffe werden ausschließlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb beprobt und entfernt, den Sie direkt oder über uns beauftragen. Wir klären mit Ihnen vorab, ob eine Probe nötig ist; unser Teil beginnt danach.

Was wir stattdessen übernehmen: die Koordination. Auf Wunsch holen wir die Fachbetriebe dazu, stimmen die Reihenfolge ab und fassen alles in einem Zeitplan zusammen, damit Sie nicht drei Firmen einzeln takten müssen. Behördliche Fragen – etwa ob der Abbruch eines Nebengebäudes nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg anzeige- oder genehmigungspflichtig ist – klären wir vor der Kostenschätzung gemeinsam mit Ihnen; eine erforderliche Anzeige oder einen Antrag stellt der Eigentümer. Diese Trennung ist kein Mangel an Zutrauen, sondern der Grund, warum Verwaltungen und Bauleiter mit uns arbeiten: Jeder weiß, wer was verantwortet.

Trennung und Entsorgung nach Gewerbeabfallverordnung

Beim Rückbau fällt kein Hausrat an, sondern Bau- und Abbruchabfall. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt dafür eine getrennte Erfassung am Anfallort – nicht erst auf dem Wertstoffhof. Wir stellen deshalb je nach Projekt mehrere Container oder Big Bags und sortieren direkt beim Ausbau:

  • Mineralischer Bauschutt: Fliesen, Estrichreste, Mauerwerk, Beton.
  • Gips: Gipskarton- und Gipsfaserplatten getrennt vom Bauschutt – sonst wird die ganze Ladung zum Baumischabfall.
  • Holz: Ladenbau, Küchenkorpusse, Dachlatten, Gartenhausbohlen – nach Behandlungsgrad getrennt.
  • Metall: Ständerwerk, Kabeltrassen, Heizkörper, Carportprofile – bei relevanten Mengen mit Erlös, der auf der Rechnung angerechnet wird.
  • Dämmstoffe: nach Art und Alter getrennt, alte Mineralwolle nur über einen Fachbetrieb nach TRGS 521.
  • Baumischabfall: das, was sich nicht sinnvoll trennen lässt – bewusst die kleinste Fraktion.
  • Sondermüll und Elektroaltgeräte: Leuchtstoffröhren, Farben, Klimageräte und Kühlgeräte nach Stilllegung durch den Fachbetrieb – über zugelassene Annahmestellen mit Beleg. Nachtspeicheröfen: Abklemmen durch den Elektrofachbetrieb; bei Asbest- oder PCB-Befund Ausbau und Entsorgung ausschließlich über einen zugelassenen Fachbetrieb nach TRGS 519, sonst über zugelassene Annahmestellen mit Beleg.

Die Container laufen über zugelassene Entsorgungsbetriebe. Auf Wunsch erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis mit Wiegescheinen und Annahmebelegen – für den Vermieter, die Verwaltung, den Bauträger oder Ihre eigenen Unterlagen. Ab rund 10 m³ Bau- und Abbruchabfall verlangt § 8 Abs. 3 Gewerbeabfallverordnung vom Bauherrn eine Dokumentation der getrennten Erfassung – Wiegescheine, Annahmebelege und Foto-Dokumentation liefern wir dafür standardmäßig mit. Getrenntes Erfassen ist kein Kostentreiber, sondern das Gegenteil: Sortenreiner Bauschutt kostet einen Bruchteil von gemischtem Baumischabfall – deshalb trennen wir vor Ort und nicht erst auf dem Wertstoffhof.

So rechnen wir ab – nach Aufwand, mit Obergrenze

Rückbau wird bei uns wie die Räumung abgerechnet: nach tatsächlichem Aufwand, mit schriftlicher Kostenschätzung und garantierter Obergrenze nach kostenloser Besichtigung. Kein Rückbau gleicht dem anderen – Fläche, Einbauten, Zugang und Entsorgungsmengen entscheiden. So läuft die Abrechnung:

  1. Kostenlose Besichtigung. Wir sehen uns Fläche, Einbauten, Zugang und Entsorgungsmengen vor Ort an und halten den Zielzustand fest.
  2. Schriftliche Kostenschätzung mit garantierter Obergrenze. Mehr als diese Obergrenze zahlen Sie für unseren Rückbau nicht.
  3. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Arbeitszeit nach geleisteten Stunden, Entsorgung nach tatsächlichen Mengen laut Beleg des Entsorgers. Ist es weniger Aufwand, zahlen Sie weniger.
  4. Eigene Positionen, falls nötig. Die Stilllegung von Strom, Wasser und Gas durch Fachbetriebe, Probe und Laboranalyse sowie eine eventuelle Schadstoffsanierung durch einen zugelassenen Fachbetrieb stehen getrennt in der Kostenschätzung, ebenso behördliche Gebühren.
  5. Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer – für Privat- wie Gewerbekunden. Keine Vorab-Überweisung, Zahlungsziel 14 bis 30 Tage nach Übergabe; bei Projekten ab 5.000 € optional 50/50 nach Aufnahme und Übergabe.

Was den Aufwand bestimmt:

  • Fläche und Einbaudichte: Wie viel Ladenbau, Trockenbau, Decken und Beläge verbaut sind – und worauf. Fliesen auf Trockenbau gehen schnell; dick verklebte Fliesen auf Zementputz, Kleber aus den 1970ern oder mehrere Bodenschichten übereinander kosten Stunden, teils mit maschinellem Abtrag.
  • Etage, Aufzug und Zufahrt: Ohne Lastenaufzug geht Schutt in Säcken über die Treppe. In engen Innenstadtlagen ohne eigenen Stellplatz braucht der Container auf öffentlicher Fläche eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde (gegebenenfalls mit verkehrsrechtlicher Anordnung) – das klären wir vor dem Termin mit Ihnen.
  • Menge und Art des Abfalls: Bauschutt, Holz, Gips, Metall und Dämmstoffe. Sortenreiner Bauschutt und Metall sind günstig zu entsorgen, Baumischabfall deutlich teurer – deshalb trennen wir vor Ort.
  • Zeitfenster: Arbeit nach Ladenschluss, feste Stichtage oder sehr kurze Vorlaufzeiten bestimmen, mit wie vielen Helfern und an wie vielen Tagen wir arbeiten. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind auf Gewerbeflächen kein Aufpreis.
  • Schadstoffe: Bei Baujahr vor 1993 klären wir vorab mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist; Probe und Sanierung übernimmt ein zugelassener Fachbetrieb als eigene Position.
  • Wertanrechnung: Brauchbare Einbauten – Küchenzeilen, Ladenmöbel, Sanitärobjekte in gutem Zustand – und Metall in relevanten Mengen rechnen wir wie bei der Räumung sichtbar an.

Kostenlose Besichtigung anfragen

Wie Kostenschätzung und Obergrenze bei Räumungen funktionieren, erklärt der Kosten-Ratgeber.

Rückgabetermin steht schon fest?

Wenn der Mietvertrag endet und die Fläche im Rohbau zurück muss, zählt jeder Werktag. Wir besichtigen meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden, nennen eine schriftliche Obergrenze und arbeiten auf Gewerbeflächen nach Absprache auch in Randzeiten – ganzjährig. Rufen Sie an, wir planen rückwärts vom Abnahmetermin.

Einsatzgebiet

Rückbau und Entkernung übernehmen wir in folgenden Städten und Gemeinden:

  • Weil am Rhein
  • Lörrach
  • Grenzach-Wyhlen
  • Rheinfelden
  • Schopfheim
  • Müllheim
  • Kandern
  • Efringen-Kirchen
  • Steinen
  • Bad Krozingen
  • Staufen

Gewerbliche Rückbauprojekte – Ladenlokale, Praxen, Büroetagen – setzen wir auch bis Freiburg und im Basler Grenzgebiet auf deutscher Seite um. Das vollständige Gebiet finden Sie unter Einsatzgebiet.

Häufige Fragen zu Rückbau und Entkernung

Was heißt „Rückgabe im Rohbauzustand“ – und wer legt das fest?

Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und das Übergabeprotokoll vom Einzug. Üblich ist: nichttragende Einbauwände, abgehängte Decken, Bodenbeläge samt Kleber, mieterseitige Installationen und Werbeanlagen raus; tragende Substanz, Brandschutzeinrichtungen, Türen des Vermieters und die vermieterseitige Grundinstallation bleiben; Fläche besenrein. Wir gleichen bei der Besichtigung beide Dokumente mit dem Bestand ab und schreiben den Zielzustand in die Kostenschätzung – so ist bei der Abnahme mit dem Vermieter klar, was geschuldet war.

Können Sie Räumung und Rückbau in einem Einsatz erledigen?

Ja, genau so planen wir es. Erst geht Inventar, Lagerbestand oder Hausrat raus – mit sichtbarer Wertanrechnung wie bei der Gewerberäumung oder Haushaltsauflösung –, dann folgt der Rückbau bis zum vereinbarten Zustand. Dieselben Helfer, derselbe Container, ein Einsatzleiter, ein Zeitfenster. Sie erhalten eine Kostenschätzung mit zwei Positionen und am Ende eine Rechnung.

Können Sie im Einkaufszentrum oder in der Ladenzeile außerhalb der Öffnungszeiten arbeiten?

Ja, auf Gewerbeflächen in Abstimmung mit dem Center-Management oder der Hausverwaltung – abends, nachts oder am Wochenende, soweit Lärmschutz und Hausordnung des Hauses das zulassen. Wir richten uns nach den Lärm- und Anlieferzeiten, arbeiten mit Staubschutzwänden zu den Nachbarflächen und fahren Schutt in den vereinbarten Zeitfenstern ab. Termine in Randzeiten sind auf Gewerbeflächen kein Aufpreis. In Wohnhäusern gelten die üblichen Ruhezeiten; dort arbeiten wir tagsüber.

Wer klemmt Strom, Wasser und Gas ab?

Ein Fachbetrieb, nicht wir. Strom legt ein Elektrofachbetrieb still, Wasser und Heizung ein Installateur, Gas ausschließlich ein konzessionierter Installateur. Auf Wunsch koordinieren wir diese Termine und holen die Fachbetriebe dazu, damit die Reihenfolge stimmt. Sanitärobjekte, Leuchten oder Küchenanschlüsse bauen wir erst aus, wenn die Stilllegung bestätigt ist.

Das Gebäude ist von 1978. Was ist mit Asbest?

Bei Baujahr oder Umbau vor November 1993 (Asbestverbot 31. Oktober 1993) klären wir vor Arbeitsbeginn mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist. Typische Fundorte sind Floor-Flex-Platten, Fliesenkleber, Spachtelmassen, Faserzementplatten, Nachtspeicheröfen und Dichtschnüre. Probe und gegebenenfalls Sanierung übernimmt ein zugelassener Fachbetrieb nach TRGS 519, den Sie direkt oder über uns beauftragen – wir selbst nehmen keine Proben und entfernen keinen Asbest. Erst nach dessen Freigabe beginnt unser Rückbau. Dasselbe gilt für alte Mineralwolle und teerhaltige Parkettkleber.

Was passiert, wenn beim Rückbau unerwartet Asbest oder andere Schadstoffe auftauchen?

Dann stoppen wir an dieser Stelle, fassen das Material nicht weiter an und klären mit Ihnen das weitere Vorgehen. Probe und gegebenenfalls Sanierung übernimmt ein zugelassener Fachbetrieb, den Sie direkt oder über uns beauftragen – bei Asbest nach TRGS 519, abgeschottet und mit Freimessung, immer mit eigenem Entsorgungsnachweis des Fachbetriebs. Diese Leistung kalkuliert der Fachbetrieb und erscheint als eigene Position; einen versteckten Aufschlag auf unsere Kostenschätzung gibt es nicht. Wir arbeiten weiter, sobald der Bereich freigegeben ist.

Entfernen Sie auch tragende Wände oder machen Sie Durchbrüche?

Nein. Tragende Wände, Decken, Stützen und Brandwände fassen wir nicht an. Wir bauen nur Wände zurück, bei denen geklärt ist, dass sie nichttragend sind – Trockenbau, Glas- oder Systemtrennwände. Im Zweifel entscheidet die Bauzeichnung oder ein Statiker. Für Durchbrüche und statische Eingriffe brauchen Sie einen Abbruch- oder Bauunternehmer; den Rückbau drumherum übernehmen wir.

Brauche ich für den Abriss von Gartenhaus oder Carport eine Genehmigung?

Das hängt von Größe, Lage und der örtlichen Situation ab. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg kann der Abbruch eines Nebengebäudes verfahrensfrei, anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig sein – etwa abhängig von der Gebäudegröße, von Denkmal- oder Außenbereichslagen. Ob das bei Ihrem Objekt zutrifft, klären wir gemeinsam mit Ihnen vor der Kostenschätzung – eine pauschale Zusage, dass keine Genehmigung nötig ist, geben wir nicht. Eine erforderliche Anzeige oder einen Antrag stellt der Eigentümer. Stammen Wellplatten auf dem Dach aus der Zeit vor 1993, klären wir unabhängig davon vorab mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist; Probe und Abbau asbesthaltiger Platten übernimmt ausschließlich ein zugelassener Fachbetrieb nach TRGS 519.

Was kostet es, eine Küche oder ein Bad zurückzubauen?

Das hängt von Fläche, Einbauten, Zugang und Entsorgungsmengen ab. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie eine schriftliche Kostenschätzung mit garantierter Obergrenze. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand: Arbeitszeit nach geleisteten Stunden, Entsorgung nach tatsächlichen Mengen laut Beleg des Entsorgers. Die Stilllegung durch den Fachbetrieb, eine Laboranalyse und eine eventuelle Sanierung stehen als eigene Positionen in der Kostenschätzung.

Wie lange dauert ein Rückbau, und arbeiten Sie auch im Winter?

Das hängt von Fläche und Einbaudichte ab. Eine Küche oder ein Bad ist in der Regel an ein bis zwei Tagen zurückgebaut, eine Wohnung oder ein Ladenlokal je nach Größe in mehreren Tagen; den konkreten Zeitplan legen wir nach der Besichtigung fest. Wir arbeiten ganzjährig – Sanierung hat keine Saison, und Innenrückbau ist vom Wetter unabhängig. Bei Gartenhaus, Carport und Terrasse richten wir uns nach Witterung und Bodenverhältnissen.

Bekomme ich einen Entsorgungsnachweis für den Vermieter oder die Bauleitung?

Ja, auf Wunsch. Wir erfassen Bauschutt, Gips, Holz, Metall, Dämmstoffe, Baumischabfall und Sondermüll getrennt nach Gewerbeabfallverordnung und lassen die Container über zugelassene Entsorger abfahren. Sie erhalten Wiegescheine und Annahmebelege zusammen mit der Foto-Dokumentation und der Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer – als Beleg gegenüber Vermieter, Center-Management, Verwaltung oder Bauträger.

Räumung und Entrümpelung in unseren Einsatzgebieten

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Wir sind da, wenn die Fläche in den Rohbau muss.

Ob Ladenlokal zum Mietende, Praxis zur Rückgabe oder Haus vor der Sanierung — wir besichtigen kostenlos, klären mit Ihnen, ob eine Materialprobe nötig ist, koordinieren auf Wunsch die Fachbetriebe und bauen bis zum vereinbarten Zustand zurück.

  • Kostenlose Besichtigung, Zielzustand schriftlich.
  • Getrennte Entsorgung nach Gewerbeabfallverordnung.
  • Besenrein zur Abnahme — mit Foto-Dokumentation.