Wenn der Heimplatz da ist und die Wohnung bleibt
Ein Pflegefall kündigt sich selten lange vorher an. Häufig folgt auf einen Sturz, einen Krankenhausaufenthalt oder eine plötzliche Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit der Anruf, dass im Wunschheim ein Platz frei geworden ist. Dieser Platz muss meist innerhalb weniger Tage angenommen werden, sonst geht er an die nächste Person auf der Warteliste. So entsteht eine Doppelbelastung: Die betroffene Person braucht Begleitung in eine ganz neue Lebenssituation, und gleichzeitig steht die alte Wohnung leer und kostet weiter Miete.
Wir erleben diese Konstellation regelmäßig im Markgräflerland, in Lörrach, Weil am Rhein und am Hochrhein. Angehörige sind in diesen Wochen ohnehin am Limit. Eine Wohnungsauflösung ist dann eine zusätzliche Aufgabe, die sich kaum nebenher erledigen lässt, vor allem wenn man selbst weiter weg wohnt oder berufstätig ist.
Der erste hilfreiche Schritt ist, sich von der Vorstellung zu lösen, alles sofort und allein schaffen zu müssen. Die meisten Entscheidungen lassen sich ruhiger treffen, wenn der Ablauf einmal klar ist und ein verlässlicher Ansprechpartner die Organisation übernimmt.
Mietfristen klären, bevor der Druck wächst
Der größte vermeidbare Kostenfaktor in dieser Situation ist die weiterlaufende Miete. Solange die Wohnung nicht gekündigt und besenrein übergeben ist, zahlen Sie Monat für Monat weiter. Deshalb lohnt es sich, früh zwei Dinge zu klären:
- Kündigungsfrist: Bei Mietwohnungen gilt für Mieter in der Regel eine Frist von drei Monaten. Manche Vermieter zeigen sich bei einem Umzug ins Pflegeheim kulant und akzeptieren eine frühere Übergabe oder einen Nachmieter. Ein offenes Gespräch mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter ist oft der schnellste Weg.
- Übergabetermin: Steht der Termin fest, lässt sich die Räumung darauf hin planen. Wir richten unseren Ablauf nach Ihrem Übergabedatum aus, nicht umgekehrt.
Für die rechtlichen Feinheiten von Kündigung, Sonderkündigungsrecht oder einer vorzeitigen Mietaufhebung ist die Hausverwaltung, der Vermieter oder im Zweifel ein Mieterverein der richtige Ansprechpartner. Wir beraten nicht zum Mietrecht, richten die Räumung aber zuverlässig nach den Fristen aus, die Sie uns nennen.
Wer entscheidet, was bleibt und was geht
Eine Wohnung gehört zu einem Leben. Sie aufzulösen, während die Person noch lebt und nur den Wohnort wechselt, fühlt sich anders an als eine reine Entrümpelung. Deshalb steht am Anfang nicht das Räumen, sondern die Frage, wer entscheiden darf und entscheiden soll.
Solange die betroffene Person geschäftsfähig ist, sollte sie so weit wie möglich selbst mitbestimmen, was mit ihrem Eigentum geschieht. Schon die Frage, welche drei oder vier Möbelstücke mit ins Heimzimmer dürfen, gibt ein Stück Selbstbestimmung zurück. Wo eine eigene Beteiligung nicht mehr möglich ist, handeln Bevollmächtigte oder ein gerichtlich bestellter Betreuer. Wichtig ist, dass die handelnde Person dazu auch befugt ist, etwa durch eine Vorsorgevollmacht oder einen Betreuerausweis. Im Zweifel klären das die Familie, ein Notar oder das Betreuungsgericht.
Praktisch hat sich bewährt, vor der Räumung gemeinsam eine grobe Aufteilung festzulegen:
- Was kommt mit ins Heim?
- Was übernehmen Angehörige oder wird verschenkt?
- Was kann verwertet werden?
- Was wird fachgerecht entsorgt?
Diese Aufteilung muss nicht perfekt sein. Es genügt, die wichtigsten Stücke und die offensichtlichen Tabus zu benennen. Den Rest sortieren wir bei der Besichtigung gemeinsam mit Ihnen.
Erinnerungsstücke und wichtige Dokumente zuerst sichern
Bevor irgendetwas bewegt oder entsorgt wird, sollten persönliche und rechtlich bedeutsame Dinge gesichert werden. Das ist der Schritt, den Angehörige im Trubel am häufigsten unterschätzen, und der sich später am wenigsten korrigieren lässt.
Sichern Sie vorab vor allem:
- Wichtige Dokumente: Ausweis, Rentenunterlagen, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Testament, Vollmachten und Verträge.
- Wertsachen: Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Münzen.
- Erinnerungsstücke: Fotoalben, Briefe, ein vertrautes Bild, eine Uhr, das Lieblingsbuch. Diese Dinge erleichtern das Ankommen im neuen Zimmer oft mehr als jedes große Möbelstück.
Falls beim Räumen dennoch Wertgegenstände auftauchen, mit denen niemand gerechnet hat, dokumentieren wir diese in einem Wertsachen-Protokoll und übergeben sie Ihnen. Es kommt vor, dass in alten Schubladen, hinter Schränken oder in Buchseiten Geld oder Schmuck gefunden wird. Bei uns geht dabei nichts verloren und nichts wird stillschweigend mitgenommen.
Wertanrechnung senkt die Kosten
Eine über Jahrzehnte bewohnte Wohnung enthält oft mehr Werte, als man auf den ersten Blick vermutet. Brauchbare Möbel, gut erhaltene Werkzeuge, Buntmetall, Antiquitäten, ein E-Bike oder einzelne Designerstücke haben einen realen Verwertungswert. Diesen Wert rechnen wir vor Auftragserteilung sichtbar im Angebot an. So sehen Sie schwarz auf weiß, was die Räumung kostet und wie viel der vorhandene Hausrat davon ausgleicht.
Das ist uns wichtig, weil gerade in der Pflegesituation jeder Euro zählt. Die Wertanrechnung ist kein vages Versprechen, sondern eine feste Position im Angebot. Was angerechnet wird, mindert den Preis, bevor Sie zusagen, und nicht erst hinterher.
Eine vollständige Übersicht über die Preislogik, Richtwerte pro Quadratmeter und Beispielrechnungen finden Sie auf unserer Seite zur Haushaltsauflösung zum Festpreis.
Womit Sie bei den Kosten rechnen können
Was eine Wohnungsauflösung kostet, hängt vom Volumen, der Zugänglichkeit und dem Anteil verwertbarer Gegenstände ab. Eine schmale Treppe ohne Aufzug oder eine schwierige Parksituation wirken sich ebenso aus wie ein stark vollgestellter Haushalt. Als grobe Orientierung dienen folgende Richtwerte:
- Kleine 1-Zimmer-Wohnung, leicht geräumt: ab etwa 700 bis 750 Euro
- 2-Zimmer-Wohnung, normal möbliert: rund 1.400 bis 1.900 Euro
- 3-Zimmer-Wohnung im dritten Obergeschoss, vollgestellt: rund 2.300 bis 2.800 Euro
- 4-Zimmer-Wohnung mit Keller, etwa 105 Quadratmeter: rund 3.100 Euro
Pro Etage ohne Aufzug kommt ein Stockwerkaufschlag von etwa 5 bis 8 Prozent hinzu. Unser Mindestauftrag liegt bei 550 Euro. Diese Zahlen sind Anhaltspunkte, kein verbindliches Angebot.
Verbindlich wird es nach der Besichtigung: Sie erhalten ein schriftliches Festpreis-Angebot, das 14 Tage gültig ist. Bei gleichem Umfang gibt es keine Nachberechnung. Eine Anzahlung verlangen wir nicht, die Rechnung kommt erst 14 Tage nach der Übergabe. Wenn aus der Wohnung zusätzlich ein Nachlass abzuwickeln ist, etwa weil im Verlauf ein Trauerfall eintritt, finden Sie weitere Hinweise auf unserer Seite zur Nachlassräumung.
Der Ablauf: ruhig, diskret, mit festem Ansprechpartner
Wir wissen, dass es in dieser Phase nicht nur um Quadratmeter geht. Deshalb halten wir den Ablauf bewusst übersichtlich und arbeiten diskret. Auf Wunsch fahren wir ohne sichtbare Firmenlogos auf Fahrzeug und Kleidung vor, sodass die Nachbarschaft nichts vom Anlass mitbekommt.
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung: meist innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Einsatzleiter Daniel schaut sich alles an, klärt offene Fragen und nimmt Rücksicht darauf, was bleiben und mitgehen soll.
- Schriftliches Festpreis-Angebot: mit sichtbarer Wertanrechnung, 14 Tage gültig.
- Räumung: in der Regel an einem bis drei Tagen, abgestimmt auf Ihren Übergabetermin.
- Besenreine Übergabe: mit Foto-Dokumentation, damit Sie die Wohnung beim Vermieter ohne weiteren Aufwand zurückgeben können.
- Rechnung: 14 Tage nach der Übergabe, ohne Anzahlung.
Während des gesamten Ablaufs haben Sie einen festen Ansprechpartner. Sie müssen nicht jedes Mal von vorne erklären, worum es geht, und Sie erreichen uns auch, wenn sich kurzfristig etwas ändert. Einen ersten Rückruf erhalten Sie innerhalb von vier Stunden während der Geschäftszeiten.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 07621 9511960 (Mo bis Sa, 8 bis 18 Uhr) oder per Mail an info@wgs-objekt.de. Wenn Ihnen ein kurzer Chat lieber ist, schreiben Sie uns über WhatsApp an 0176 21818392.
Häufige Fragen
Wir haben den Heimplatz sehr kurzfristig bekommen. Wie schnell können Sie räumen?
In der Regel können wir innerhalb von 24 bis 72 Stunden zur kostenlosen Besichtigung kommen. Die eigentliche Räumung dauert meist ein bis drei Tage und richtet sich nach Ihrem Übergabetermin. Rufen Sie uns unter 07621 9511960 an, dann besprechen wir, was in Ihrem Zeitrahmen machbar ist.
Mein Angehöriger kann nicht mehr selbst entscheiden. Darf ich die Wohnung auflösen lassen?
Das dürfen Sie, wenn Sie dazu befugt sind, etwa durch eine Vorsorgevollmacht oder als gerichtlich bestellter Betreuer. Soweit die betroffene Person noch mitentscheiden kann, sollte sie einbezogen werden. Ob eine Vollmacht ausreicht, klären im Zweifel die Familie, ein Notar oder das Betreuungsgericht. Wir führen die Räumung nach Ihrer Beauftragung aus, leisten aber keine Rechtsberatung.
Können wir bestimmte Möbel und Erinnerungsstücke ins Heim mitnehmen?
Ja, und das empfehlen wir ausdrücklich. Legen Sie vorab fest, welche Stücke mitkommen, etwa der vertraute Sessel, ein Bild oder Fotoalben. Diese Dinge erleichtern das Ankommen im neuen Zimmer oft sehr. Bei der Besichtigung markieren wir gemeinsam, was bleibt, mitgeht und was geräumt wird.
Was passiert mit Dokumenten, Schmuck oder Bargeld, die in der Wohnung gefunden werden?
Wichtige Dokumente und Wertsachen sollten Sie nach Möglichkeit vorab selbst sichern. Falls beim Räumen dennoch etwas auftaucht, dokumentieren wir es in einem Wertsachen-Protokoll und übergeben es Ihnen. Bei uns geht nichts verloren und nichts wird stillschweigend mitgenommen.
Senkt der noch vorhandene Hausrat die Kosten?
Ja. Brauchbare Möbel, Werkzeug, Buntmetall, Antiquitäten, E-Bikes oder Designerstücke haben einen Verwertungswert, den wir vor Auftragserteilung sichtbar im Festpreis-Angebot anrechnen. So sehen Sie genau, was die Räumung kostet und wie viel davon der vorhandene Hausrat ausgleicht.
Bekommt die Nachbarschaft mit, dass die Wohnung aufgelöst wird?
Auf Wunsch arbeiten wir diskret und fahren ohne sichtbare Firmenlogos auf Fahrzeug und Kleidung vor. Gerade beim Umzug ins Pflegeheim ist vielen Familien wichtig, dass der Anlass im Umfeld nicht offen sichtbar wird. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Müssen wir eine Anzahlung leisten?
Nein. Eine Anzahlung verlangen wir nicht. Die Rechnung erhalten Sie erst 14 Tage nach der besenreinen Übergabe. Bei sehr großen Aufträgen ab 5.000 Euro ist auf Wunsch eine Aufteilung 50/50 möglich, das ist aber die Ausnahme.