Die ersten Schritte nach einem Todesfall
In den Tagen nach einem Todesfall fällt es schwer, an Organisatorisches zu denken. Es hilft, sich an eine Reihenfolge zu halten und nichts zu erzwingen. Die Wohnung läuft nicht weg – die meisten Schritte haben Zeit.
Eine bewährte Reihenfolge sieht so aus:
- Totenschein und Sterbeurkunde: Der Arzt stellt den Totenschein aus, das Standesamt die Sterbeurkunde. Lassen Sie sich mehrere beglaubigte Exemplare geben – Sie brauchen sie für Bank, Versicherungen und Behörden.
- Bestattung organisieren: Prüfen Sie, ob es einen Bestattungsvorsorgevertrag oder Wünsche des Verstorbenen gibt.
- Wohnung sichern: Schließen Sie die Wohnung ab, leeren Sie den Briefkasten, kümmern Sie sich um Haustiere und verderbliche Lebensmittel. Heizung und Wasser im Auge behalten.
- Verträge sichten: Mietvertrag, Strom, Telefon, Abonnements und laufende Lastschriften zusammentragen. Kündigen Sie noch nichts überstürzt, sondern verschaffen Sie sich erst einen Überblick.
- Erbsituation klären: Wer ist erbberechtigt? Gibt es ein Testament? Liegt es beim Nachlassgericht oder einem Notar?
Erst wenn diese Grundlagen geklärt sind, wird die eigentliche Räumung der Wohnung zum Thema. Es ist völlig normal, dass dazwischen Wochen liegen.
Erbengemeinschaft: kein Alleingang
Wenn mehrere Personen erben, bilden sie eine sogenannte Erbengemeinschaft. Der Nachlass gehört dann allen gemeinsam – und genau hier entstehen die häufigsten Missverständnisse. Ein einzelner Erbe darf die Wohnung in der Regel nicht eigenmächtig ausräumen, Möbel verschenken oder Gegenstände entsorgen, solange die Aufteilung nicht geklärt ist.
Für die Beauftragung einer Räumung bedeutet das konkret:
- Zustimmung aller Erben oder eine ausdrückliche Vollmacht für die Person, die den Auftrag erteilt.
- Bei Uneinigkeit oder Streit sollte niemand vorpreschen. Eine voreilige Räumung kann später als Pflichtverletzung gegenüber den Miterben gewertet werden.
- Im Zweifel lohnt der Gang zu Notar, Anwalt oder dem Nachlassgericht, um die Vertretungsverhältnisse sauber zu klären.
Wir nehmen einen Räumungsauftrag deshalb nur von einer Person an, die entweder von der Erbengemeinschaft bevollmächtigt ist oder gemeinsam mit allen Erben unterschreibt. Das schützt Sie und uns gleichermaßen. Diese Hinweise sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung – bei strittigen Fällen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder das Nachlassgericht.
Wertsachen, Dokumente und Foto-Dokumentation
Bevor eine Wohnung geräumt wird, sollten Wertgegenstände und wichtige Unterlagen gesichert sein. Gerade in einer Erbengemeinschaft ist Transparenz das beste Mittel gegen späteren Streit.
Achten Sie auf:
- Dokumente: Testament, Sparbücher, Versicherungspolicen, Verträge, Grundbuchauszüge, Rentenunterlagen, Personalausweis und Pass.
- Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Münzen, Uhren, wertvolle Sammlungen.
- Persönliches: Fotos, Briefe, Erinnerungsstücke mit ideellem Wert.
Bei unserer Arbeit sortieren wir Funde wie Bargeld, Schmuck, Sparbücher und persönliche Dokumente während der Räumung in eine separate Box und übergeben sie protokolliert – das ist unser Wertsachen-Protokoll. Auf Wunsch dokumentieren wir die Wohnung und einzelne Funde fotografisch (vorher und nachher). Diese Foto-Dokumentation schafft für alle Miterben eine nachvollziehbare Grundlage, auch wenn nicht jeder vor Ort sein kann.
Möbelstücke mit sentimentalem Wert müssen nicht verloren gehen: Ausgewählte Stücke transportieren wir auf Wunsch an eine andere Adresse, etwa zu einem Familienmitglied. Den Mehraufwand weisen wir transparent im Angebot aus.
Fristen: Mietwohnung oder Eigentum
Ob Zeitdruck besteht, hängt stark davon ab, wie der Verstorbene gewohnt hat.
Mietwohnung: Hier läuft die Miete weiter, bis das Mietverhältnis ordentlich beendet ist. Das erzeugt einen sanften, aber realen Kostendruck – jeder Monat kostet Geld. Klären Sie früh mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter, welche Kündigungsfristen gelten und bis wann die Wohnung besenrein zu übergeben ist. Sprechen Sie dabei mit der Hausverwaltung über einen realistischen Übergabetermin, damit die Räumung dazu passt.
Eigentum: Gehört die Immobilie zum Nachlass, gibt es in der Regel keine laufende Miete und damit weniger zeitlichen Druck. Hier richtet sich der Zeitpunkt eher nach einem geplanten Verkauf, einer Vermietung oder der Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft.
In beiden Fällen gilt: Eine ruhige, geordnete Räumung ist besser als eine überstürzte. Wir richten unseren Ablauf nach Ihren Fristen aus und können bei Mietwohnungen schnell handeln, wenn es darauf ankommt – die kostenlose Besichtigung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden.
Was eine Nachlassräumung kostet
Der Preis einer Nachlassräumung hängt vom Umfang ab: Wohnungsgröße, Füllgrad, Stockwerk und Zufahrt sind die wichtigsten Faktoren. Als grobe Orientierung liegt eine typische Nachlassräumung im Bereich von 2.500 bis 3.500 EUR. Eine vollständig ausgeräumte 3-Zimmer-Wohnung im 3. Obergeschoss bewegt sich beispielsweise eher bei 2.300 bis 2.800 EUR, ein stark befülltes Einfamilienhaus kann deutlich darüber liegen.
Zur Einordnung einige Richtwerte:
- Pro Quadratmeter: leicht möbliert rund 18 EUR, normal rund 32 EUR, vollgestellt rund 47 EUR.
- Stockwerkaufschlag ohne Aufzug: etwa 5 bis 8 Prozent pro Etage.
- Mindestauftrag: ab 550 EUR.
Entscheidend ist: Sie erhalten von uns einen schriftlichen Festpreis, der nach der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung erstellt wird und 14 Tage gültig ist. Bei gleichem Umfang gibt es keine Nachberechnung. Eine Anzahlung verlangen wir nicht; die Rechnung kommt erst 14 Tage nach der besenreinen Übergabe. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unserem Ratgeber dazu, was eine Entrümpelung kostet.
Wertanrechnung: was den Preis senkt
Nicht alles in einer Wohnung ist Abfall. Viele Gegenstände haben einen Restwert, und diesen rechnen wir Ihnen offen an. Die Wertanrechnung erscheint sichtbar im Angebot – also bevor Sie den Auftrag erteilen, nicht erst hinterher.
Angerechnet werden zum Beispiel:
- brauchbare Möbel und gut erhaltene Designerstücke,
- Werkzeug und Maschinen,
- Buntmetall (Kupfer, Messing, Bronze),
- Antiquitäten und Sammlungen,
- E-Bikes und höherwertige Elektrogeräte.
So bleibt nachvollziehbar, wie sich Ihr Festpreis zusammensetzt: Räumungsaufwand abzüglich des Verwertungserlöses. In einer Erbengemeinschaft ist das doppelt wertvoll, weil alle Beteiligten schwarz auf weiß sehen, was mit verwertbaren Gegenständen geschieht.
Pietätvoller Ablauf und Diskretion
Eine Nachlassräumung ist mehr als ein Transportauftrag. Hinter jedem Haushalt steht ein Mensch und eine Familie, die Abschied nimmt. Diesen Respekt nehmen wir in jeden Einsatz mit.
So läuft eine Räumung bei uns ab:
- Kostenlose Besichtigung vor Ort, in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden.
- Schriftliches Festpreis-Angebot mit sichtbarer Wertanrechnung, 14 Tage gültig.
- Räumung in der Regel an einem bis drei Tagen.
- Besenreine Übergabe mit Foto-Dokumentation.
- Rechnung 14 Tage nach der Übergabe, ohne Anzahlung.
Diskretion ist dabei selbstverständlich: keine Firmenlogos auf Kleidung oder Fahrzeug, ruhiges Auftreten im Treppenhaus und in der Nachbarschaft. Einsatzleiter vor Ort ist Daniel, der Sie persönlich begleitet und für Rückfragen ansprechbar ist.
Wir sind in Lörrach, Weil am Rhein, dem gesamten Markgräflerland, am Hochrhein und bis Freiburg für Sie da. Wenn Sie eine Nachlassräumung zum Festpreis wünschen, erreichen Sie uns telefonisch unter 07621 9511960 (Mo–Sa 8–18 Uhr). Wir rufen innerhalb von vier Stunden während der Geschäftszeiten zurück.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten der Nachlassräumung?
Die Kosten der Räumung gehören in der Regel zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden aus dem Nachlass beglichen. Bei einer Erbengemeinschaft erteilt ein bevollmächtigter Erbe den Auftrag; wir stellen die Rechnung an die im Auftrag benannte Person, auf Wunsch mit Vermerk für das Nachlassgericht. Zu Detailfragen der Kostenverteilung beraten Notar oder Anwalt.
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Können wir den Auftrag trotzdem erteilen?
Ja. Wir benötigen einen Auftraggeber, der von der Erbengemeinschaft bevollmächtigt ist, oder die Unterschrift aller Erben. Bei strittigen Erbengemeinschaften erstellen wir auf Wunsch vor der Räumung eine fotografische Bestandsdokumentation als Grundlage für die Vermögensaufteilung.
Was passiert mit Bargeld, Schmuck und Dokumenten?
Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Sparbücher und persönliche Dokumente sortieren wir während der Räumung in eine separate Box und übergeben sie protokolliert (Wertsachen-Protokoll). Auf Wunsch dokumentieren wir Funde fotografisch, was gerade in Erbengemeinschaften Klarheit schafft.
Was kostet eine Nachlassräumung typischerweise?
Eine typische Nachlassräumung liegt im Bereich von 2.500 bis 3.500 EUR, abhängig von Größe, Füllgrad, Stockwerk und Zufahrt. Den genauen Preis nennen wir nach einer kostenlosen Besichtigung als schriftlichen Festpreis, der 14 Tage gültig ist und bei gleichem Umfang nicht nachberechnet wird.
Können Möbel mit sentimentalem Wert erhalten bleiben?
Ja. Ausgewählte Möbelstücke transportieren wir auf Wunsch an eine andere Adresse, etwa zu einem Familienmitglied oder in ein Lager. Den Mehraufwand weisen wir transparent im Festpreis aus. Auch die Weitergabe an Antiquitätenhändler oder caritative Einrichtungen koordinieren wir.
Wie schnell kann eine Mietwohnung geräumt werden?
Die kostenlose Besichtigung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden, die Räumung selbst dauert meist ein bis drei Tage. Bei Mietwohnungen handeln wir zügig, weil die Miete weiterläuft. Sprechen Sie früh mit der Hausverwaltung über Kündigungsfrist und Übergabetermin.
Was bedeutet Wertanrechnung konkret?
Brauchbare Möbel, Werkzeug, Buntmetall, Antiquitäten, E-Bikes und Designerstücke haben einen Restwert. Diesen Verwertungserlös ziehen wir sichtbar im Angebot ab, bevor Sie den Auftrag erteilen. So bleibt nachvollziehbar, wie sich Ihr Festpreis zusammensetzt.